Brandschutz ist ein Thema worüber die meisten Menschen privat eher nicht sprechen… aber wieso eigentlich? Dieses Thema ist unfassbar wichtig und kann im Notfall leben retten. Architekten, Fachplaner aber auch Brandschutzbeauftragte müssen bei Planung und Instandhaltung von Gebäuden die Grundprinzipien sowie die Anforderungen des baulichen Brandschutzes berücksichtigen. Doch was genau regelt der bauliche Brandschutz? Diese Frage wird im folgenden Beitrag beantwortet.
Definition: Was ist baulicher Brandschutz?
Der bauliche Brandschutz gehört neben dem organisatorischen und dem anlagentechnischen Brandschutz zum vorbeugenden Brandschutz. Der bauliche Brandschutz umfasst dabei alle Maßnahmen und Methoden des Brandschutzes bezüglich der Errichtung und Instandhaltung von baulichen Anlagen. Ziel dahinter ist es, die Brandentstehung, der Brandausbreitung und der Brandübertragung entgegenzuwirken und auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. ganz zu verhindern.
Die Anforderung an den baulichen Brandschutz sind insbesondere in den Landesbauordnungen und der Musterbauordnung geregelt. Es gibt auch Sonderbauverordnungen, -Richtlinien, Handlungsempfehlungen und Ähnlichen für Sonderbauten wie Verkaufsstätten oder Versammlungsstätten. Unter Umständen müssen Verantwortliche für die Erfüllung der Anforderungen an den baulichen Brandschutz zusätzlich Vorgaben der Sachversicherungen berücksichtigen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Welche Anforderungen dabei im Detail umzusetzen und wie die rechtssichere Umsetzung des baulichen Brandschutzes gelingt, zeigt das Sicherheitshandbuch des Brandschutzes. Dieses Werk dient nicht nur als Nachschlagwerk für den baulichen Brandschutz, sondern für alle Anforderungen an den Brandschutz.
Grundprinzipien
Die Grundprinzipien des baulichen Brandschutzes liegen darin, die in § 3 und § 14 der Musterbauverordnung definierten Schutzziele zu erreichen. Hinzu kommen die Anforderungen des Anhangs I der Bauprodukteverordnung. Diese decken sich jedoch vom Grundprinzip her mit den Anforderungen der Musterbauordnung, sodass sich folgende baurechtliche Schutzziele ergeben:
- Maßgeblicher Bestandteil des baulichen Brandschutzes ist die Unterteilung der baulichen Anlagen in Geschosse und Räume.
- Daneben erfolgt eine brandschutztechnische Trennung von Räumen und Bereichen in Form von Rauch- oder Brandabschnitte.
- Bauliche Anlagen sind grundsätzlich so zu errichten und Instand zuhalten , dass der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird.
- Es dürfen keine leicht entflammbaren Baustoffe verwendet werden.
- Die bauliche Umsetzung muss die Rettung (auch Selbstrettung) von Menschen und Tier durch Rettungs- und Fluchtwege ermöglichen.
Prüfung und Wartung
Daneben gibt es in Bestandsgebäuden Anlagen, die sich auf den baulichen Brandschutz auswirken. Diese unterliegen einer regelmäßigen Prüfung sowie ggf. erforderlichen Wartung:
- Feuer- und Tauchschutzabschlüsse
- Brandabschottung
- Blitzschutzanlagen
- Ortsbewegliche elektrische Anlagen
- Brandschutzverglasung oder Fenster
- Türen und Tore sowie automatische Schiebetüren, Feststellanlagen und elektrische Türverriegelungen
Eine Wartung und Instandhaltung bei RWA-Anlagen (Rauch-und Wärmeabzugsanlagen) sowie ortsfeste elektrische Anlagen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereich sind ebenfalls vorzunehmen.
Fazit
Brandschutz ist ein Themengebiet, was uns Alltäglich umgibt. Egal ob auf der Arbeit oder beispielsweise beim Einkaufen. Nachdem nun die Definition und die Grundprinzipien erklärt wurden, ist es nun vorstellbar, wie wichtig der Brandschutz im Alltag ist. Es gibt in Berlin verschiedenste Firmen, die sich mit diesem Thema beschäftigen.