Strafrecht bei Kindern und Jugendlichen

In Deutschland kommt es zum Glück sehr selten vor, dass Kinder Straftaten begehen. Passiert es doch, kommt schnell eine Diskussion über die aktuellen Strafrechtsregelungen auf.

Das Strafrecht in Deutschland ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Es ist eines der zentralen Gesetzeswerke des deutschen Strafrechts und beinhaltet die wesentlichen Regelungen zu Straftatbeständen und Sanktionen.

Jugendstrafrecht:

Für Jugendliche gilt in Deutschland das sogenannte Jugendstrafrecht. Diese wird bei Personen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren angewendet. Im Bereich des Heranwachsendenstrafrechts gelten spezielle Regeln für Personen im Alter von 18 bis 20 Jahren. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht in verschiedenen Aspekten, um den besonderen Bedürfnissen und Entwicklungsstadien von Jugendlichen gerecht zu werden. m Fokus des Jugendstrafrechts steht die Erziehung und Resozialisierung der jugendlichen Straftäter. Erzieherische Maßnahmen können beispielsweise Gespräche mit den Betroffenen, soziale Trainingskurse oder gemeinnützige Arbeit sein.

Es gibt verschiedene Erziehungsmaßregeln wie z.B. Weisungen, Betreuungsweisungen oder die Erziehungshilfe in einer Einrichtung, die darauf abzielen, das Verhalten der jugendlichen Straftäter positiv zu beeinflussen.

Kinder unter 14 Jahren

In Deutschland sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig, das bedeutet, sie können nicht nach dem Strafgesetzbuch oder dem Jugendstrafrecht verfolgt oder bestraft werden. Diese Altersgrenze beruht auf der Annahme, dass Kinder unter 14 Jahren nicht die notwendige Reife und Einsichtsfähigkeit besitzen, um die Folgen ihres Handelns vollständig zu verstehen und rechtlich verantwortlich zu sein.

Wenn ein Kind unter 13 Jahren eine Straftat begeht, werden in der Regel alternative Maßnahmen ergriffen, um das Kind zu erziehen und zukünftiges Fehlverhalten zu verhindern. Diese Maßnahmen fallen normalerweise in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes und können beispielsweise erzieherische Hilfen, familiäre Unterstützung oder andere soziale Dienste umfassen.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Ziel bei straffälligen Kindern unter 14 Jahren die Prävention, Erziehung und Unterstützung ist, um ihnen zu helfen, positive Verhaltensweisen zu entwickeln und künftige Straftaten zu vermeiden.

Die Altersgrenzen der Strafunmündigkeit sind jedoch nicht in dem jedem Land gleich. In der Schweiz liegt die Altersgrenze bei 10 Jahren

Sollte im Rahmen des Jugendstrafrechts ein Anwalt notwendig sein, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Jugendstrafrecht, Jugendkriminologie und Entwicklungspsychologie hat.

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