Wenn Bello zum Zankapfel wird
Erbschaften sind ohnehin ein heikles Thema. Geld, Immobilien, Schmuck – all das kann zu erbitterten Familienstreitigkeiten führen. Doch wenn es um den tierischen Nachlass geht, wird es besonders kurios. Wer bekommt die geliebte Katze der verstorbenen Tante? Wem steht der betagte Dackel zu? Und was passiert mit dem Papagei, der jeden Morgen „Opa war der Beste!“ krächzt?
Tiere im Erbrecht: Nur eine „Sache“?
Rechtlich gesehen gelten Haustiere in Deutschland als Sachen. Ja, richtig gelesen! So sehr wir Bello, Miezi und Co. als Familienmitglieder ansehen – das BGB sieht das anders. Zwar gibt es Sonderregelungen, aber grundsätzlich werden Tiere im Erbfall wie ein alter Schrank oder ein vergilbtes Gemälde behandelt. Das bedeutet: Sie fallen in den Nachlass und werden nach den gleichen Regeln verteilt wie andere Wertgegenstände.
Testament für die Katze? Kein Witz!
So mancher Haustierbesitzer sorgt aber vor und setzt seinen Liebling als Erben ein – zumindest indirekt. Denn ein Tier kann nicht selbst erben, aber man kann eine Person bestimmen, die sich um das Tier kümmert und dafür eine finanzielle Absicherung erhält. Berühmte Beispiele gibt es genug: Karl Lagerfelds Katze Choupette soll Millionen geerbt haben und auch Leona Helmsley hinterließ ihrem Malteser Trouble satte 12 Millionen Dollar. Hierzulande ist das schwieriger, aber ein sogenanntes Tiervermächtnis kann dafür sorgen, dass der geliebte Vierbeiner auch nach dem Ableben des Besitzers in guten Händen bleibt.
Wenn sich die Erben nicht einig sind
So weit, so gut – aber was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen können? Genau hier wird es spannend. Immer wieder landen tierische Erbstreitigkeiten vor Gericht. Da gibt es den Fall der Schwestern, die sich um den Mops „Herr Schröder“ stritten, weil beide ihn haben wollten – nicht aus Liebe, sondern weil er einen Instagram-Account mit 50.000 Followern besaß. Oder den wohlmeinenden Enkel, der Omas betagte Perserkatze ins Tierheim brachte, während seine Cousine sie als legitime Nachfolgerin des Familienerbes betrachtete.
Wie Gerichte entscheiden
In der Praxis versuchen Richter oft, eine „tiergerechte“ Lösung zu finden. Das kann bedeuten, dass das Tier dem Erben zugesprochen wird, der sich nachweislich besser darum kümmern kann. Manchmal wird sogar eine „Besuchsregelung“ angeordnet, was zu amüsanten Konstellationen führen kann. „Ich hole den Hund am Wochenende ab“ – das klingt weniger nach Erbschaftsstreit und mehr nach Scheidung.
Wenn das Haustier selbst Erbe wird
Die wohl kuriosesten Fälle sind jene, in denen Tiere selbst zu Hauptbegünstigten gemacht werden. Auch wenn das in Deutschland nicht direkt möglich ist, lassen sich kreative Wege finden, das Erbe für den tierischen Freund zu sichern. Die Einrichtung einer Stiftung für das Tier oder die Benennung eines Treuhänders, der das Vermögen verwaltet, kann eine Lösung sein.
Eine tierische Erbschaft mit Herz und Verstand regeln
Egal ob Hund, Katze oder sprechender Papagei – wer Streit vermeiden möchte, sollte rechtzeitig klare Regelungen treffen. Ein Testament mit einer klaren Verfügung oder eine Vereinbarung mit einer vertrauenswürdigen Person kann helfen, dass der geliebte Vierbeiner nicht zum Zankapfel wird. Denn eines ist sicher: Für das Tier selbst zählt nicht das Erbe, sondern nur, dass es weiterhin in einem liebevollen Zuhause leben darf.