3D Ultraschall – Gefährlich für das Baby?

Seit dem Jahr 2021 sind Ultraschall Bilder in 3D/4D ohne medizinische Notwendigkeit verboten. Aber wieso genau ist es verboten? Ist es etwa doch schädlich für das Baby und die Mutter? Die genauen Gründe hinter diesem Verbot und ob es schädlich ist, erfahren Sie im folgenden Blog.

Gründe für das Verbot 

Der genaue Grund für das Verbot gegen den 3D/4D Ultraschall ist die neue Strahlenschutzverordnung. Diese verbietet ab dem 1. Januar 2021 3D und 4D Ultraschall-Untersuchungen ohne medizinische Notwenigkeit. Allerdings sind auch heutzutage nach langjährigen Studien, die Risiken und Nebenwirkungen von Sonographie, nicht bekannt. Daher ist die Benutzung von Ultraschallgeräten ohne medizinische Notwendigkeit immer noch ein mögliches Risiko.

Wie gefährlich ist die 3D/4D Sonografie für ein Baby?

Grob gesagt ist der 3D/4D Ultraschall nicht bedenklich als der herkömmliche Ultraschall. Dennoch ist es nicht nötig, ohne eine medizinische Notwendigkeit einen 3/4D Ultraschall durchzuführen, da dieser deutlich über der Leistung eines normalen Ultraschalles steht. Ebenfalls ist dieses Verbot auch noch etisch zu begründen, da Experten Bedenken haben, dass der 3/4D Ultraschall als „Baby-Kino“ ausgenutzt wird.

Gründe für eine Sonografie in der Schwangerschaft

Die Untersuchung wird vor allem deshalb durchgeführt, damit überprüft werden kann, ob sich der Embryo normal entwickelt. Zu der Grundversorgung in Deutschland zählen drei Ultraschall Untersuchungen, die von der Krankenkasse übernommen werden. Jedoch möchten Schwangere öfters einen Ultraschall durchführen, als es die Grundlinien vorsehen. Oft werden bei Ultraschall Untersuchungen nämlich Entwicklungsfehler festgestellt.

Die Folgen für Ärzte

Durch das Gesetz vom 01.01.2021 fällt für die meisten Gynäkologen eine Zusatzeinnahme Quelle weg. Das bedeutete eine große Umstellung in den Praxen. Da die 3/4D Ultraschall nur noch bei medizinischer Notwendigkeit angeboten werden darf und somit in eine individuelle Gesundheitsleistung zählt, wird dieser oftmals nicht von der Krankenkasse übernommen. Da es allerdings keine festen Kriterien gibt, was genau unter eine medizinische Notwendigkeit zählt, obliegt es den Ärzten einen 3/4D Ultraschall als relevant für die Behandlung einzustufen.

Der 3/4D Ultraschall ist aber gerade für die Feindiagnostik sehr wichtig, wie zum Beispiel für die Messung des Kopfumfanges oder die Sichtbarkeit der Gehirnstrukturen des ungeborenen Kindes.

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