Barrierefreier Brandschutz – funktioniert das und wenn ja, wie?

Wenn man die Worte „barrierefrei“ und „Brandschutz“ in einem Satz hört oder liest, dann haben die meisten Leute gewisse Bilder im Kopf. Beispielsweise einen Rollstuhlfahrer und einen Fluchtweg über ein Treppenhaus. Diese beiden Worte scheinen einfach nicht zusammenzupassen. Wie barrierefrei kann Brandschutz umgesetzt werden?

Barrierefreiheit bedeutet, dass öffentliche Plätze, Gebäude und Verkehrsmittel so gestaltet sind, dass der Zugang ohne fremde Hilfe möglich ist. Das heißt, dass es für Leute mit Bewegungseinschränkungen Rampen und Handläufe gibt, Personen mit Sehbehinderungen benötigen beispielsweise Anhaltspunkte auf dem Boden in Form von taktilen Blindenleitsteinen und der Personenkreis der Hörgeschädigten benötigt Hinweise in Form von Piktogrammen, allgemeiner Beschilderung oder auch Lichtzeichenanlagen. Innerhalb von Gebäuden ist dank DIN-Normen sowohl die Breite der Türen als auch die Breite von Fluren geregelt und auch Beschilderungen in Schriftform als auch mittels Piktogrammen ist gegeben.

Photo by Marcus Aurelius on Pexels.com

Wie steht es um Fluchtwege?

Treppenhäuser stellen für mehrere Personenkreise in puncto Barrierefreiheit ein Problem dar und die meisten Aufzüge können im Brandfall nicht genutzt werden.

Eine Möglichkeit ist es, dass beim Bau/Umbau eines Gebäudes darauf geachtet wird, einen sicheren Bereich zu schaffen, an dem im Brandfall auf die Feuerwehr oder Evakuierungshelfer gewartet werden kann. Diese Variante bietet sich beispielsweise in Seniorenheimen und Krankenhäusern an. Damit dieser Wartebereich auch wirklich sicher ist, muss er wirksam vor Brand und Rauch geschützt sein. Ebenso müssen eine eindeutige Beschilderung sowie eine Notrufvorrichtung vorhanden sein, damit die Rettungsdienste kontaktiert werden können. Damit auch der Personenkreis der Sehbehinderten den Weg zu diesem sicheren Wartebereich findet, ist ein Leitsystem beispielsweise über Handläufe denkbar, in dessen unmittelbarer Nähe in Brailleschrift oder durch andere taktile Zeichen verdeutlicht wird, in welcher Richtung der Wartebereich zu finden ist.
Neben diesen baulichen Maßnahmen sind aber auch helfende Personen wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes, beispielsweise Pflegepersonal, BetreuerInnen usw.

Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von Evakuierungsaufzügen. Diese Aufzüge können beispielsweise im Treppenraum von Bürogebäuden installiert werden. Diese Art von Aufzügen wird mit der Brandanlage so gekoppelt, dass immer erst Personen aus dem vom Brand betroffenen Geschoss gerettet werden können. Erst, wenn aus diesem Geschoss kein Signal mehr an den Aufzug gegeben wird, steuert er die weiteren Geschosse an.
Bei dieser Variante ist allerdings zu beachten, dass diese Platz benötigt und auch kostenintensiv ist.

Eine dritte Lösung, Brandschutz barrierefrei zu gestalten, sind umlaufende Laubengänge mit angeschlossenen Aufzügen. Diese Variante bietet sich an, wenn ein Gebäude brandschutztechnisch nachzurüsten ist und weder ein sicherer Wartebereich geschaffen werden kann noch genug Platz im Treppenraum besteht, um einen Evakuierungsaufzug installieren zu lassen.

Bei Neubauten von öffentlichen Gebäuden, beispielsweise von Schulen, lohnt sich auch die Überlegung, ob stufenlose Fluchtwege in Betracht gezogen werden können. Diese zeichnen sich durch eine Vielzahl an Rampen aus. Damit Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen auch alleine diese Fluchtwege nutzen können, ist auch an leicht zu öffnenden Türen zu denken.
Dieser Fluchtweg wäre im Brandfall auch für alle weiteren Personengruppen von Vorteil, da Unfälle durch Stolpern im Treppenhaus o.Ä. wegfallen würden.

Sprechen Sie daher mit Ihrem Experten für Brandschutz im Vorfeld über das Thema Barrierefreiheit, so dass dies bereits in der Brandschutzplanung mit aufgenommen werden kann und bei allen weiteren Schritten berücksichtigt wird.

Schreiben Sie einen Kommentar