Der Fachanwalt für Mietrecht hilft dem Mieter wie dem Vermieter bei rechtlichen Fragen. Dazu gehören private sowie gewerblich genutzte Immobilien. Mieter werden in allen Fragen des Mietrechts unterstützt. Dies kann die Durchsicht eines Mietvertrages sein sowie die erhaltene Kündigung einer Wohnung. Der Eigentümer wird u. a. in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten, bezogen auf seine Mietzinsansprüche und etwaiger Räumung vertreten.
Wenn die Miete fällig wird
Eines der Konfliktthemen zwischen den Mietparteien ist die Mietzinszahlung. Bis zum 3. Werktag eines Monats muss die Miete bezahlt sein. Ist eine Woche verstrichen, kann der Vermieter die Miete anmahnen. Erfolgt keine Reaktion, ist es möglich, beim zuständigen Amtsgericht ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Widerspricht der Mieter nicht, dann wird ein vollstreckbarer Titel erwirkt. Für diese Handlung ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Mietrecht einzubeziehen.
Wird die Miete zweimal hintereinander nicht bezahlt, so droht eine fristlose Kündigung. In diesem Fall ist der Weg für eine fristlose Kündigung frei. Damit die Vorgehensweise den rechtlichen Formalitäten genügt, ist es ratsam in diesem Falle genauso einen Fachanwalt hinzuziehen.
Der ewige Streit um die Nebenkostenabrechnung
Ein großes Konfliktthema stellt zwischen den Mietparteien die Nebenkostenabrechnung dar. Dem Mieter wird in vielen Fällen eine zu hohe Nebenkostenabrechnung zugestellt. Alleine durchzublicken, ist oftmals schwer. Vor allem dann, wenn die Nachzahlung als deutlich zu hoch erscheint, sollte gehandelt werden. Der Fachanwalt für Mietrecht kann genau aufsplitten, welche Kosten gerechtfertigt sind und welche nicht. Zu den strittigen Punkten wird der Vermieter entsprechend angeschrieben, um diese zu belegen. Im Notfall wird ein Gericht entscheiden müssen. Der Fachanwalt wird seine Mandantschaft gerichtlich vertreten.
Der Vermieter weigert sich Reparaturarbeiten vorzunehmen
Die Geschirrspülmaschine der mit vermieteten Küche ist defekt, die nicht versiegelte Badtür wölbt sich am Boden stark auf, die Fliesen im Gästebad wölben sich und die Terrassenplatten haben sich verschoben. Der Vermieter hingegen reagiert nicht und weist darauf hin, dass die Mieter diese Kosten selbst zu tragen haben. Ein klarer Fall, den Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktierten. Sind die Reparaturarbeiten aus Sicht des Fachanwaltes unstrittig, wird der Vermieter mit einer Frist zur Beseitigung der Mängel angeschrieben. Repariert der Vermieter weiterhin nicht die Mängel in der Mietsache, dann wird der Fachanwalt zu einer Klage raten.
Kündigung bei Hausverkauf
Der Vermieter möchte sein Mietshaus verkaufen. Um es leichter veräußern zu können, wird dem Mieter gekündigt. Diese Vorgehensweise ist nicht rechtens. Es ist ratsam, in diesem Fall umgehend den Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen. Das Haus kann nur vermietet veräußert werden. Mit dem Verkauf ist dann mit einer Eigenbedarfskündigung zu rechnen, jedoch nicht früher. Durchaus ist die Option gegeben, dass der neue Hauseigentümer das erworbene Haus als Kapitalanlage sieht und den bestehenden Mietvertrag fortführen wird.
Sobald es um das Mietrecht geht und Probleme anstehen, sollte umgehend der Fachanwalt für Mietrecht (z.B. Rechtsanwalt Dierk Lesch aus Mettmann) hinzugezogen werden, damit keine Fristen versäumt werden. Werden diese nicht eingehalten, dann sind dem Anwalt die Hände gebunden. Dies betrifft die Interessen der Vermieter sowie die der Mieter.