Wann sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich und was muss ich bei der Erstellung beachten

Flucht- und Rettungspläne zählen zur Sicherheitsausstattung eines Gebäudes, damit Personen bei Gefahr schnell das Gebäude verlassen können. Mithilfe der Pläne können auch nicht ortskundige Personen den rettenden Ausgang finden. Für die Erstellung und Verwendung sind bestimmte Vorschriften zu beachten. Damit auch jeder den Flucht- und Rettungsplan versteht und wahrnimmt, gibt es für die Erstellung bestimmte Vorgaben.

Wo sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich?

Flucht- und Rettungspläne sind erforderlich, wenn die Flucht- und Rettungswegführung unübersichtlich ist. Sie sind bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr vorgeschrieben und in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung. Das betrifft Brandgefahr, Explosionsgefahr oder Giftstoffgefahr.

Unternehmen mit einem großen Areal und mit weitläufigen Produktionsstätten brauchen Flucht- und Rettungswegpläne. Halten sich Personen mit eingeschränkter Mobilität im Gebäude auf, ist ein Fluchtplan Pflicht. Zu den Einrichtungen, für die ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist, gehören Schulen und Kindergärten.

Layout eines Flucht- und Rettungsplans

Flucht- und Rettungspläne müssen übersichtlich gestaltet und gut lesbar sein. Die farbliche Gestaltung ergibt sich aus den Sicherheitsfarben und den Rettungs- und Brandschutzzeichen. Grundsätzlich sollte der Plan das Format DIN A3 haben. Für Hotel- und Klassenzimmer kann auch das DIN A4 Format verwendet werden. Als Maßstab ist ein Minimum von 1:100 zu verwenden. Innerhalb eines Gebäudes ist ein einheitliches Layout zu verwenden. Die Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen bilden einen Kontrast zum leuchtend weißen Hintergrund. Eine Umrandung mit der Bezeichnung Flucht- und Rettungsplan in den relevanten Landessprachen vervollständigt das Aussehen.

Bestandteile des Flucht- und Rettungsplans

Die Fluchtwege im Plan sind nach DIN ISO 3864-1 in einem hellen grün markiert. Der Detailplan enthält alle Notausgänge. Zudem sind Erste-Hilfe-Einrichtungen und Brandbekämpfungseinrichtungen eingezeichnet. Ein wichtiger Punkt ist die Standortanzeige, die in Blau gehalten sein muss. Damit ist erkennbar, wo man sich genau befindet.

Weitere Inhalte des Plans betreffen das Verhalten im Brandfall oder bei Unfällen. Die Legende enthält die Erklärungen zu den einzelnen Zeichen im Detailplan. Der Übersichtsplan enthält die Übersicht des gesamten Gebäudes und die Sammelstelle.

Richtige Platz für den Plan

Die Detailpläne müssen immer den relevanten Bereich des Gebäudes darstellen, damit sich auch ortsfremde Personen zurechtfinden. Dies beinhaltet auch die korrekte Ausrichtung. Steht eine Person vor dem Plan, müssen Objekte, die sich rechts vom Betrachter befinden, auch im Plan auf der rechten Seite sein. Da der Plan immer aktuell sein muss, muss er nach jedem Umbau aktualisiert werden.

Gute Plätze für Flucht- und Rettungspläne sind Hauptzugänge in die Stockwerke und Stellen, an denen sich häufiger Personen befinden oder an denen sich Fluchtwege kreuzen. Geeignete Plätze für den Aushang befinden sich vor Aufzugsanlagen, in Pausenräumen, Klassenräumen und Hotelzimmern. Als Höhe für die Anbringung sollte 1,65 m gewählt werden. Das Maß bezieht sich auf die Mitte des Plans. Zudem müssen Flucht- und Rettungspläne beleuchtet sein. Dafür sind mindestens 50 Lux vorgeschrieben, damit der Plan auch bei Ausfall der Normalbeleuchtung gut lesbar ist.

Wer erstellt einen Flucht- und Rettungsplan?

Um einen entsprechenden Plan zu erstellen, benötigen Sie fundierte Kenntnisse in der Norm DIN ISO 23601 und die entsprechenden Qualifikationen. Diese Qualifikationen erhalten Sie bei einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. In den meisten Fällen werden jedoch externe Brandschutzexperten herangezogen, die die Erstellung der Pläne übernehmen.


Übung für den Ernstfall

Arbeitgeber müssen die Beschäftigten über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne und über das Verhalten bei Gefahr in Kenntnis setzen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan eine Übung durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Evakuierung im Ernstfall funktioniert.

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