Jugendstrafrecht

Im Jahr 2019 belief sich die Zahl der Straftaten im Jugendstrafrecht im Alter von 14 bis unter 18 Jahren auf insgesamt 177.082 Straftaten. Anders als im Erwachsenenstrafrecht gibt es mehr Jugendstrafgesetz mehr Konsequenzen die in Kraft treten könnten.

Wo genau greift das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht kommt dann zur Anwendung, wenn es um Anklagen bei einem Jugendlichen geht. Das heißt der Angeklagte muss zur Tatzeit zwischen Vierzehn und Siebzehn Jahre alt gewesen sein. Auch Heranwachsende die zur Tatzeit zwischen achtzehn und einundzwanzig waren oder sind, können nach diesem Strafrecht beurteilt werden, wenn dessen Reife gleichgestellt wird. Gerade im Jugendstrafverfahren sind die Verteidigungsmöglichkeiten vielfältig, da das JGG (Jugendgerichtsgesetz) die verschiedensten Konsequenzen bereithält.

Im Gegensatz zu dem Erwachsenenstrafrecht, steht bei diesem die Erziehung statt der Strafe im Vordergrund. Kenntnisse der Jugendkriminologie und der Entwicklungspsychologie sind demnach unbedingt notwendig. Entscheidend bei der Verteidigung eines jungen Menschen ist daher, dass der jugendliche Mandant zu seinem Verteidiger Vertrauen fasst. Denn nur mit einem vertrauensvollen und offenen Verhältnis zwischen Mandanten und dem Anwalt für Jugendstrafrecht kann die Verteidigung erfolgreich sein.

Unterschiede zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht

Der erste Unterschied ist, dass Prozesse im Jugendstrafrecht in der Regel nicht öffentlich sind. Bei Heranwachsenden (18-21 Jahre) können Ausnahmen gemacht werden. Prozesse nach Erwachsenenstrafrecht werden normalerweise öffentlich verhandelt. Ein anderer Unterschied gibt es bei der Dauer der Strafen. Möglich nach Jugendstrafrecht sind fünf Jahre Haft, bei Mord in der Regel bis zu Zehn. Bei einem Mord in besonders schweren Fällen können es bei Heranwachsenden auch maximal 15 Jahre Haft sein. Nach Erwachsenenstrafrecht wird Mord in der Regel mit einer Lebenslangen Haftstrafe geahndet. Zudem kann ein Jugendlicher maximal 2 Wochen in Arrest gehen, ein Erwachsender maximal 4 Wochen.

Besonderheiten

Im Erwachsenenstrafrecht ist man bei einer der Verurteilung zumeist auf die Verhängung von Freiheitsstrafen und oder Geldstrafen beschränkt. Das Jugendstrafrecht kennt hingegen eine ganze Reihe weiterer Sanktionen. Hierbei spielen vor allem Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe eine Rolle. Bei den Erziehungsmaßregeln sind vor allem Weisungen gemäß §10 JGG relevant. Unter Weisung versteht man Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Zuchtmittel sind die Verwarnungen, die Erteilung von Auflagen und der Jugendarrest. Dieser Arrest kann als Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest verhängt werden. Wobei hier der Dauerarrest mit einem Spielraum von einer bis zu vier Wochen die längste Dauer erreicht. Die Jugendstrafe kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahre liegen. Sofern es sich bei der zu verurteilenden Tat um ein Verbrechen handelt, dessen Höchstmaß nach allgemeinem Strafrecht bei über zehn Jahren liegt, darf eine Jugendstrafe maximal 10 Jahre betragen.

Fazit

Jugendliche und Heranwachsende sollten einen guten Draht zu ihrem Verteidiger aufbauen. Fehler begeht man sein ganzes Leben, egal wie groß oder klein. Das wichtigste ist das man für seine Taten gerade steht und seinen Fehler eingesteht mit dem Willen zur Besserung. Im Ernstfall wenden Sie sich daher am besten an einen Fachanwalt für Jugendstrafrecht.

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