Jeder Mensch ist irgendwann einmal gesundheitlich angeschlagen, muss man aber direkt Angst vor einer Kündigung haben? Bei der ersten Krankschrift bestimmt nicht, aber wie wird ein Arbeitgeber wohl reagieren, wenn die 3 oder 4 AU innerhalb von 2 Monaten auf dem Schreibtisch liegt. Eine Krankschreibung schützt doch vor einer Kündigung oder nicht? Um genau diese Themen soll es in diesem Blogbeitrag gehen
Kündigungsschutz
Spricht ein Arbeitgeber eine Kündigung aus, muss diese Kündigung sozial gerechtfertigt werden. Es sei denn, der Arbeitnehmer befindet sich noch in der Probezeit. In diesem Fall könnte er rechtmäßig jeder Zeit, auch ohne Begründung, gekündigt werden. Im Grunde muss eine Kündigung einer der drei gesetzlichen Kündigungsgründe entsprechen, damit sie wirksam und zulässig ist. Eine verhaltensbedingte, personenbedingte oder eine betriebsbedingte Kündigung.
Wenn ein Arbeitnehmer eine krankheitsbedingte Kündigung erhält, geschieht dies oft, weil der Arbeitnehmer seiner Arbeitsleistung nicht mehr voll nachkommen kann. Da diese Art der Kündigung unter die personenbedingte Kündigung fällt, ist sie grundsätzlich zulässig.
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