Im Sommer dieses Jahres wird es eine Änderung für bestimmte familiengerichtliche Verfahren mit Auslands/EU-Bezug geben. Ab August 2022 wird nämlich die bisher für alle EU-Staaten außer Dänemark gültige Brüssel-IIa-Verordnung durch die Brüssel-IIb-VO ersetzt.
Ziele der neuen Verordnung
Wesentliche Ziele der neuen Verordnung:
- Die Abschaffung des bisherigen Vollstreckbarerklärungsverfahren
- Die Stärkung der Kinderrechte durch Gewährleistung einer Kindesanhörung in allen Mitgliedstaaten
- Die effizientere Durchführung und Vollstreckung von Kinderrückführungsverfahren nach einer sogenannten internationalen Kindesentführung
- Die klarere Gestaltung von Verfahren zur grenzüberschreitenden Unterbringung von Kindern
- Eine Vereinfachung des Rechtsverkehrs von Entscheidungen, Urkunden und Vereinbarungen innerhalb der EU
- Die Stärkung der Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten und deren Informationsaustausch